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Deutschlands
Weg ins 21.Jahrhundert
Das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz -EEG)
ist beschlossen Das
Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - wurde am 25. Februar 2000 in zweiter
und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem
EEG am 17. März 2000 zugestimmt. Die Novelle des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG)
führte zum "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz
- EEG)", da damit auch die Binnenmarktrichtlinie Elektrizität
(Liberalisierung des Strommarktes) und die dort vorgesehene Vorrangregelung für
Strom aus erneuerbaren Energien umgesetzt wird. Der "5 Prozentdeckel"
des StrEG sowie die prozentuale Abhängigkeit von der Entwicklung der
durchschnittlichen Stromerlöse wurden abgeschafft. Vereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen Der
Streit um die Verantwortbarkeit der Kernenergie hat in unserem Land über
Jahrzehnte hinweg zu heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen in der
Gesellschaft geführt. Unbeschadet der nach wie vor unterschiedlichen Haltungen
zur Nutzung der Kernenergie respektieren die EVU die Entscheidung der
Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet beenden zu wollen. Vor
diesem Hintergrund verständigen sich Bundesregierung und Versorgungsunternehmen
darauf, die künftige Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zu befristen.
Andererseits soll unter Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus und unter
Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen für die verbleibende Nutzungsdauer
der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung gewährleistet
werden. Vor kurzem
einigte sich die Bundesregierung mit der Atomwirtschaft auf ein Auslaufen der
bestehenden Kernkraftwerke. Insgesamt dürfen die KKW zusammen noch eine
Strommenge von 2 623 TWh erzeugen. Das entspricht etwa der bisher von allen
deutschen KKW erzeugten Atomstrommenge der KKW. Dies bedeutet eine Gesamtlaufzeit
aller KKW von 34 Jahren. Da die vereinbarte Reststrommenge zwischen den
einzelnen KKW getauscht werden kann, wird die Atomwirtschaft weniger
wirtschaftliche ältere Anlagen wahrscheinlich früher stilllegen. Die
Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente wird ab 2005 beendet. Vergleich mit anderen Staaten Europas
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