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Deutschlands Weg ins 21.Jahrhundert

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz -EEG) ist beschlossen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - wurde am 25. Februar 2000 in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem EEG am 17. März 2000 zugestimmt. Die Novelle des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG) führte zum "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)", da damit auch die Binnenmarktrichtlinie Elektrizität (Liberalisierung des Strommarktes) und die dort vorgesehene Vorrangregelung für Strom aus erneuerbaren Energien umgesetzt wird. Der "5 Prozentdeckel" des StrEG sowie die prozentuale Abhängigkeit von der Entwicklung der durchschnittlichen Stromerlöse wurden abgeschafft.

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen

Der Streit um die Verantwortbarkeit der Kernenergie hat in unserem Land über Jahrzehnte hinweg zu heftigen Diskussionen und Auseinandersetzungen in der Gesellschaft geführt. Unbeschadet der nach wie vor unterschiedlichen Haltungen zur Nutzung der Kernenergie respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet beenden zu wollen.

Vor diesem Hintergrund verständigen sich Bundesregierung und Versorgungsunternehmen darauf, die künftige Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zu befristen. Andererseits soll unter Beibehaltung eines hohen Sicherheitsniveaus und unter Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen für die verbleibende Nutzungsdauer der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung gewährleistet werden.

 

Vor kurzem einigte sich die Bundesregierung mit der Atomwirtschaft auf ein Auslaufen der bestehenden Kernkraftwerke. Insgesamt dürfen die KKW zusammen noch eine Strommenge von 2 623 TWh erzeugen. Das entspricht etwa der bisher von allen deutschen KKW erzeugten Atomstrommenge der KKW. Dies bedeutet eine Gesamtlaufzeit aller KKW von 34 Jahren. Da die vereinbarte Reststrommenge zwischen den einzelnen KKW getauscht werden kann, wird die Atomwirtschaft weniger wirtschaftliche ältere Anlagen wahrscheinlich früher stilllegen. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente wird ab 2005 beendet.

Vergleich mit anderen Staaten Europas

                 

 

 

 

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